Anti-Doping

Die Unicon 22 verpflichtet sich zu einem fairen und sauberen Wettbewerb. Grundlage sind der World Anti-Doping Code (WADC), die Richtlinien der World Anti-Doping Agency (WADA) sowie das IUF Rulebook. Diese Seite informiert Athleten, Betreuer und Vereine über wichtige Regelungen, Pflichten und Verfahren.

Verantwortung der Athleten

  • Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, welche Substanzen in den Körper gelangen.
  • Der Besitz, die Einnahme oder der Versuch der Einnahme verbotener Substanzen kann zur sofortigen Disqualifikation sowie zu einer Sperre von bis zu vier Jahren bei zukünftigen Wettkämpfen führen.
  • Auch versehentliches Doping („accidental doping“) schützt nicht vor Konsequenzen.

Typische Risikobereiche

  • Nahrungsergänzungsmittel

    Viele Supplements enthalten Inhaltsstoffe, die nicht auf der Verpackung angegeben sind. Verwendet nur Produkte, die von unabhängigen Stellen geprüft wurden.
  • Freiverkäufliche Medikamente

    Auch frei erhältliche Präparate (z. B. Erkältungs- oder Schmerzmittel) können auf der Verbotsliste stehen. Die Wirkung ist abhängig von Wirkstoff und Dosierung.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente

    Wenn euch Medikamente verschrieben werden, weist eure Ärztin/euren Arzt darauf hin, dass ihr an einem internationalen Sportwettkampf teilnehmt.

Therapeutic Use Exemption (TUE) – Medizinische Ausnahmegenehmigung

  • Wenn ihr Medikamente einnehmen müsst, die auf der WADA-Verbotsliste stehen, benötigt ihr eine gültige Ausnahmegenehmigung (TUE)
  • Das entsprechende Formular ist bei der Registrierung vor Ort vorzulegen.
  • Ohne gültige Ausnahmegenehmigung ist eine Teilnahme an den Wettkämpfen nicht möglich.

Weitere Informationen und Antragsformulare:

NADA Austria
Medizinische Ausnahmegenehmigungen
WADA
TUE Application Form

Dopingkontrollen

  • Während der Unicon 22 können jederzeit und ohne Vorankündigung Dopingkontrollen durchgeführt werden.
  • Die Auswahl der Athlet:innen erfolgt nach den internationalen Standards der WADA.

Wichtige Links