Verantwortung der Athleten
- Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, welche Substanzen in den Körper gelangen.
- Der Besitz, die Einnahme oder der Versuch der Einnahme verbotener Substanzen kann zur sofortigen Disqualifikation sowie zu einer Sperre von bis zu vier Jahren bei zukünftigen Wettkämpfen führen.
- Auch versehentliches Doping („accidental doping“) schützt nicht vor Konsequenzen.
Typische Risikobereiche
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Nahrungsergänzungsmittel
Viele Supplements enthalten Inhaltsstoffe, die nicht auf der Verpackung angegeben sind. Verwendet nur Produkte, die von unabhängigen Stellen geprüft wurden. -
Freiverkäufliche Medikamente
Auch frei erhältliche Präparate (z. B. Erkältungs- oder Schmerzmittel) können auf der Verbotsliste stehen. Die Wirkung ist abhängig von Wirkstoff und Dosierung. -
Verschreibungspflichtige Medikamente
Wenn euch Medikamente verschrieben werden, weist eure Ärztin/euren Arzt darauf hin, dass ihr an einem internationalen Sportwettkampf teilnehmt.
Therapeutic Use Exemption (TUE) – Medizinische Ausnahmegenehmigung
- Wenn ihr Medikamente einnehmen müsst, die auf der WADA-Verbotsliste stehen, benötigt ihr eine gültige Ausnahmegenehmigung (TUE)
- Das entsprechende Formular ist bei der Registrierung vor Ort vorzulegen.
- Ohne gültige Ausnahmegenehmigung ist eine Teilnahme an den Wettkämpfen nicht möglich.
Weitere Informationen und Antragsformulare:
NADA Austria
Medizinische Ausnahmegenehmigungen
WADA
TUE Application Form
Dopingkontrollen
- Während der Unicon 22 können jederzeit und ohne Vorankündigung Dopingkontrollen durchgeführt werden.
- Die Auswahl der Athlet:innen erfolgt nach den internationalen Standards der WADA.